„Kalt erwischt“ – Schule bei Schnee, Eis und schlechten Wetterverhältnissen

Schnee und Eis können – wie jetzt im November – überraschend kommen und so manchen „kalt erwischen“. Was ist bei extremen Wetterverhältnissen? Eltern stellen dann manchmal die Frage, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. In einer Information der Landesschulbehörde heißt es:
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (das sind die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.Durch besondere Wetterverhältnisse muss mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ)….
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
• Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
• Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen; Klicken Sie auf http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/
• Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
(S. Heinemann)