Info-Tage und Anmeldetermine

Die Anmeldetermine an der Ludwig-Windthorst-Schule und Informationsmöglichkeiten stehen jetzt fest: Info-Abend am Dienstag, 23.02.2016 um 18:00 Uhr/ Tag der Offenen Tür am Freitag, 08.04.2016 von 15:00 – 18:00 Uhr/ Info – Frühstück am Sonnabend, 23.04.2016 um 10:00 Uhr/ Anmeldungen für die 5. Klassen der Oberschule am Mittwoch, 27.04.2016 und Donnerstag, 28.04.2016 in der Zeit von 16:00 Uhr – 19:00 Uhr

Für Interessenten an der Ludwig-Windthorst-Schule – Katholische Oberschule mit gymnasialem Angebot- in Trägerschaft des Bistums Hildesheim gibt es folgende Informationsmöglichkeiten:
Info-Abend am Dienstag, den 23. Februar um 18.00 Uhr. Nach einer kurzen Einführung in das Programm der Schule erfolgt eine Führung durch die Schule.
– einen Einblick in das musikalische Leben unserer Schule erhält man während der Musicalwoche. In der Zeit von Montag, 07.03.2016 bis Freitag, 11.03.2016 sind jeweils um 19.00 Uhr die öffentlichen Veranstaltungen,
– eine gute Übersicht erhält man auch beim „Tag der Offenen Tür“ am Freitag, dem 08.04.2016 in der Zeit von 15:00 – 18:00 Uhr: ein vielfältiges Programm, wo man sich ausführlich über die Schule informieren kann.

– Möglich ist das auch beim Info – Frühstück am Sonnabend,23.04.2016 um 10:00 Uhr. Bei einem einfachen Frühstück kann man sich am „frühen Morgen“ über die Schule informieren und hat dann den ganzen Sonnabend noch vor sich. Um einen ungefähren Überblick über die Anzahl der Interessenten zu bekommen, bitten wir um eine kurze Anmeldung per Mail (damit nicht zu viele Brötchen übrig bleiben.

– Die Anmeldungen für die Klassen 5 der Oberschule liegen vor den Anmeldeterminen der öffentlichen Schulen und sind am Mittwoch, 27.04.2016 und Donnerstag, 28.04.2016 jeweils von 16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Weiterhin kann man sich informieren auf unserer Website (www.ludwig-windthorst-schule.de), unseren Flyern oder auf Informationsabenden in Kirchengemeinden oder Grundschulen. Außerdem können Sie über die Verwaltung Gespräche mit der Schulleitung absprechen. Das gilt auch für „Quereinsteiger“, also Schülern und Schülerinnen, die die Schule wechseln.

(S. Heinemann)